Fördermittel - Energieberatung Mittelstand

1. Energieeffizienzberatung nach DIN EN 16247-1: Modul 1 & Modul 2 im Überblick

Die Energieeffizienzberatung ist eine strukturierte Analyse Ihrer Energieverbräuche und -kosten. Sie zeigt, wo Einsparpotenziale bestehen und mit welchen Maßnahmen Sie Ihre Energieeffizienz gezielt verbessern können. Je nach Unternehmensform gibt es zwei Fördermodule: Modul 1 (klassisches Energieaudit) und Modul 2 (Beratung für Nichtwohngebäude).

Ihr Vorteil: Sie erhalten eine fundierte Entscheidungsgrundlage, sparen Energiekosten und schaffen Zugang zu attraktiven Förderprogrammen.

Modul 1 – Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Ziel:
Systematische Analyse von Energieverbräuchen, Ermittlung von Einsparpotenzialen

Zielgruppe:
KMU und große Unternehmen (ohne Förderung bei Pflichtaudit)

Förderung:
Bis 3.000 € Zuschuss (50 % der Nettokosten)

Eigenanteil des Unternehmens:
Mindestens 3.000 € bei Gesamtkosten von 6.000 €

Förderfähig:
Nur freiwillige Audits bei KMU; verpflichtete Unternehmen erhalten keinen Zuschuss!

Modul 2 – Energieberatung für Nichtwohngebäude (DIN V 18599)

Ziel:
Erstellung individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Planung von Effizienzgebäuden

Zielgruppe:
Eigentümer von Nichtwohngebäuden

Förderung:
Bis zu 4.000 € bei Gebäuden > 500 m²

Eigenanteil des Unternehmens:
Mindestens 4.000 € bei Gesamtkosten von 8.000 €

Förderfähig:
KMU sowie Kommunen, Vereine, kirchliche Träger etc.

2. Effiziente Förderung für Unternehmen: Die vier Module der EEW

Die EEW-Förderung (Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft) unterstützt konkrete Investitionen in moderne, effiziente Technologien. Unternehmen erhalten Zuschüsse für Maßnahmen, die den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen deutlich reduzieren.

Ihr Vorteil: Bis zu 55% Zuschuss für Ihre Investitionen in nachhaltige Technik – sei es Prozesswärme, neue Antriebe oder intelligente Regelungstechnik.

Vorteile einer Energieberatung nach DIN EN 16247-1

Beispiele für Maßnahmen:
LED, Druckluft, Motoren, Pumpen, Wärmerückgewinnung

Fördersatz:
Bis zu 40 %

Eigenanteil des Unternehmens:
Mindestens 60 % der Investitionskosten

Förderfähig:
Nur KMU gemäß EU-Definition

Beispiele für Maßnahmen:
Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen

Fördersatz:
Bis zu 55 %

Eigenanteil des Unternehmens:
Mindestens 45 % der Investitionskosten

Förderfähig:
Alle Unternehmen, unabhängig von Größe

Beispiele für Maßnahmen:
ISO 50001, Monitoring, Steuerungstechnik

Fördersatz:
Bis zu 40 %

Eigenanteil des Unternehmens:
Mindestens 60 % der Investitionskosten

Förderfähig:
KMU und große Unternehmen

Beispiele für Maßnahmen:
Umbauten an Anlagen, Austausch ineffizienter Technik

Fördersatz:
Bis zu 55 %

Eigenanteil des Unternehmens:
Mindestens 45 % der Investitionskosten

Förderfähig:
Alle Unternehmen mit technischem Konzept

3. Vorteile einer Energieberatung nach DIN EN 16247-1

Eine qualifizierte Energieberatung deckt ungenutzte Einsparpotenziale auf, verbessert Ihre Energieeffizienz und legt die Basis für Investitionsentscheidungen. Sie senkt langfristig Ihre Betriebskosten und erhöht die Versorgungssicherheit.

Ihr Vorteil: Wirtschaftlicher Betrieb, CO₂-Reduktion und Zugang zu staatlichen Zuschüssen – alles aus einer Hand.

Prüfen Sie selber, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist und einen Zuschuss in Höhe von 50% (3.000,00 € netto) zur Energieberatung Mittelstand erhalten wird.
Beantworten Sie einfach folgende drei Fragen:JA NEIN
1. Ist der Jahresumsatz Ihres Unternehmens unter 50 Mio. Euro bzw. Ihre Jahresbilanzsumme unter 43 Mio Euro?
2. Hat Ihr Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter?
3. Sind die Energiekosten in Ihrem Unternehmen höher als 10.000,00 netto pro Jahr?

Sichern Sie sich Ihre staatlichen Zuschüsse und senken auch Sie Ihre Betriebskosten!

4. Verpflichtende Energieaudits: Ein Instrument zur Effizienzsteigerung und Kostenreduktion

Große Unternehmen sind laut Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen. Auch wenn hier keine Förderung erfolgt, bietet das Audit wertvolle Informationen über Einsparpotenziale und strategische Optimierungsmöglichkeiten.

Ihr Vorteil: Gesetzeskonform handeln und gleichzeitig interne Energie- und Kostenpotenziale erkennen.

Die Anforderungen an Energieaudits sind in § 8a des EDL-G geregelt. Das Energieaudit muss nach § 8a Absatz 1 Nr. 1 EDL-G insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen.
Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienz Verbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.
Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, in welchen Bereichen im Unternehmen wie viel Energie verbraucht wird, ist erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher als hoch einzuschätzen.
Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015. Die zweite Verpflichtungsperiode und die dazugehörigen Wiederholungsaudits stehen nun an. Große Unternehmen sind nach §§ 8 – 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) hierzu verpflichtet.

Ab dem 1. Oktober 2022 sind Unternehmen (die kleinste rechtlich selbstständige Einheit) mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 10 GWh/a (Durchschnitt der letzten drei Jahre) verpflichtet, wirtschaftlich durchführbare Maßnahmen aus dem letzten Energieaudit bzw. aus dem Energiemanagementsystem DIN EN ISO 50001 und/ oder aus dem Umweltmanagementsystemen nach EMAS innerhalb von 18 Monaten umzusetzen.
Maßnahmen gelten als wirtschaftlich durchführbar, wenn innerhalb von 20% der maximalen Nutzungsdauer von 15 Jahren ein positiver Kapitalwert vorliegt. Die Prüfung der wirtschaftlichen Durchführbarkeit hat anhand der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach DIN EN 17463 (VALERI) zu erfolgen. Durch diese Vorgabe in der Verordnung kann es notwendig werden, die verwendeten Parameter aller Maßnahmen des letzten Energieaudits rückwirkend nach DIN EN 17463 “VALERI” neu zu bewerten.
Die Prüfung und Bestätigung der Umsetzung und auch der nicht Umsetzung der Maßnahmen hat durch Energieauditoren (nach dem EDL-G), ISO 50.001 Zertifizierer oder EMAS- Umweltgutachter zu erfolgen.Es besteht keine Nachweispflicht gegenüber dem BAFA. Die Prüfung der relevanten Maßnahmen kann in den aktuellen Energieaudits erfolgen und im Energieauditbericht vermerkt werden.

5. Kommunale Energieberatung

Für öffentliche Einrichtungen und kommunale Träger erstellen wir energetische Konzepte, die als Grundlage für Sanierungen, Förderanträge und Klimaschutzstrategien dienen. Die Beratung ist mit bis zu 80% förderfähig.

Ihr Vorteil: Detaillierte Sanierungspläne, hohe Förderquoten und spürbare Einsparungen für die Kommune.

Höchstforderung in Abhängigkeit der Grundfläche

Höchstforderung in Abhängigkeit der Grundfläche

6. Energieberatung für Landwirtschaft und Gartenbau

Landwirtschaftliche Betriebe haben oft hohe Energieverbräuche – sei es für Kühlung, Trocknung oder Beleuchtung. Unsere Beratung zeigt, wie mit geringem Mitteleinsatz große Einsparungen und CO₂-Reduktionen erzielt werden können.

Ihr Vorteil: Hohe Förderquote, praxisnahe Umsetzung und eine spürbare Reduktion der laufenden Betriebskosten.

  • Die Förderquote liegt bei 80 % auf die Beratungskosten
  • Über 10.000,00 Euro Energiekosten im Jahr 7.000,00 € Zuschuss
  • Unter 10.000,00 Euro Energiekosten im Jahr 4.500,00 € Zuschuss

7. Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die BEG bündelt alle Fördermaßnahmen rund um energieeffizientes Sanieren und Bauen. Sie gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude und umfasst sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen zum Effizienzhaus.

Ihr Vorteil: Sie erhalten bis zu 40% Zuschuss für energetische Maßnahmen und profitieren von Bonusförderungen wie dem iSFP-Bonus.

  • Gebäudehüllen: Bis zu 15%
  • Anlagetechniken: Bis zu 15%
  • Heizungsanlagen: Bis zu 15%
  • Wärmeerzeuger: Bis zu 40%

Zusätzlich erhalten Sie mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlich einen Förderbonus von 5 % auf die bestehenden 15 % und ergibt somit einen maximalen Fördersatz von 20 % für die Sanierung Ihrer Wohngebäude.