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Fördermittel - Energieberatung Mittelstand

Energie­effizienz­beratung nach DIN EN 16247-1

Eine Energieeffizienzberatung nach DIN EN 16247 bietet Unternehmen einen klaren Mehrwert. Durch die Identifizierung und Umsetzung von Energieeinsparpotenzialen können Betriebskosten reduziert, die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert, rechtliche Anforderungen erfüllt, ein nachhaltiges Image aufgebaut und diverse Fördermittel beantragt werden.

Effiziente Förderung für Unternehmen

Seit 2019 gibt es viele Verbesserungen bei der Förderung für mehr Energieeffizienz. Mit dem neuen Investitionsprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Energieeffizienz-Förderung gebündelt, vereinfacht und flexibler gestaltet. Diese Bündelung macht es Ihnen jetzt viel einfacher, Ihr Unternehmen zu modernisieren und umfangreiche Zuschüsse dafür zu beantragen. Das Förderprogramm ist aufgeteilt in 4 Module:

Querschnittstechnologien in der Energieeffizienzberatung umfassen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Sensoren, Automatisierung und regenerative Energietechnologien. Sie verbessern die Energieeffizienz in verschiedenen Bereichen und ermöglichen fundierte Empfehlungen für nachhaltige Einsparungen.

Prozesswärme aus erneuerbaren Energien nutzt nachhaltige Quellen zur Wärmeversorgung in Industrieprozessen. Technologien wie Solarkollektoren, Biomassekessel, Wärmepumpen und Geothermie kommen dabei zum Einsatz. Der Einsatz erneuerbarer Energien reduziert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, senkt CO2-Emissionen und fördert die Nachhaltigkeit. Unternehmen profitieren langfristig von Kosteneinsparungen und leisten einen Beitrag zu Klimazielen und Energieeffizienz.

MSR steht für Messen, Steuern und Regeln in der Regel- und Steuerungstechnik. Sensoren erfassen physikalische Größen wie Temperatur oder Druck und wandeln sie in elektrische Signale um. In der Energieeffizienzberatung helfen Sensoren, den Energieverbrauch zu messen. “Energiemanagement-Software” analysiert und optimiert Energieverbräuche, um Kosten zu senken und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Die energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Industrieanlagen zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern. Unternehmen können dadurch ihre Kosten reduzieren, die Umweltbelastung verringern und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Dies beinhaltet die Analyse, Identifizierung von Schwachstellen, Umsetzung von Effizienzmaßnahmen und kontinuierliche Überwachung. Die energiebezogene Optimierung ist ein wichtiger Teil der Energieeffizienzberatung für nachhaltige und effiziente Energienutzung in der Industrie.

Vor teile einer Energieberatung nach DIN EN 16247-1

Die Vorteile eines Energieaudits sind:

  • Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen
  • Kosteneinsparungen
  • Umweltschutz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Verbesserung des Images
  • Optimierung von Anlagen und Systemen
Prüfen Sie selber, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist und einen Zuschuss in Höhe von 80% (6.000,00 €) zur Energieberatung Mittelstand erhalten wird.
Beantworten Sie einfach folgende drei Fragen:JA NEIN
1. Ist der Jahresumsatz Ihres Unternehmens unter 50 Mio. Euro bzw. Ihre Jahresbilanzsumme unter 43 Mio Euro?
2. Hat Ihr Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter?
3. Sind die Energiekosten in Ihrem Unternehmen höher als 10.000,00 netto pro Jahr?

Sichern Sie sich Ihre staatlichen Zuschüsse und senken auch Sie Ihre Betriebskosten!

Verpflichtende Energieaudits: Ein Instrument zur Effizienzsteigerung und Kostenreduktion

Die Anforderungen an Energieaudits sind in § 8a des EDL-G geregelt. Das Energieaudit muss nach § 8a Absatz 1 Nr. 1 EDL-G insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen.
Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienz Verbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.
Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, in welchen Bereichen im Unternehmen wie viel Energie verbraucht wird, ist erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher als hoch einzuschätzen.
Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015. Die zweite Verpflichtungsperiode und die dazugehörigen Wiederholungsaudits stehen nun an. Große Unternehmen sind nach §§ 8 – 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) hierzu verpflichtet.

Ab dem 1. Oktober 2022 sind Unternehmen (die kleinste rechtlich selbstständige Einheit) mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 10 GWh/a (Durchschnitt der letzten drei Jahre) verpflichtet, wirtschaftlich durchführbare Maßnahmen aus dem letzten Energieaudit bzw. aus dem Energiemanagementsystem DIN EN ISO 50001 und/ oder aus dem Umweltmanagementsystemen nach EMAS innerhalb von 18 Monaten umzusetzen.
Maßnahmen gelten als wirtschaftlich durchführbar, wenn innerhalb von 20% der maximalen Nutzungsdauer von 15 Jahren ein positiver Kapitalwert vorliegt. Die Prüfung der wirtschaftlichen Durchführbarkeit hat anhand der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach DIN EN 17463 (VALERI) zu erfolgen. Durch diese Vorgabe in der Verordnung kann es notwendig werden, die verwendeten Parameter aller Maßnahmen des letzten Energieaudits rückwirkend nach DIN EN 17463 “VALERI” neu zu bewerten.
Die Prüfung und Bestätigung der Umsetzung und auch der nicht Umsetzung der Maßnahmen hat durch Energieauditoren (nach dem EDL-G), ISO 50.001 Zertifizierer oder EMAS- Umweltgutachter zu erfolgen.Es besteht keine Nachweispflicht gegenüber dem BAFA. Die Prüfung der relevanten Maßnahmen kann in den aktuellen Energieaudits erfolgen und im Energieauditbericht vermerkt werden.

Kommunale Energieberatung

Mittels unseres energetischen Sanierungsfahrplan werden wir die Kosten langfristig drastisch reduzieren.
Wir bieten Kommunen die Möglichkeit, ein energetisches Sanierungskonzept mit einer Förderung von 80% durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu erhalten.

In der Bundesrepublik Deutschland stehen die rund 12.000 Gemeinden für zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs im öffentlichen Sektor. Dies bedeutet ein hohes Einsparpotential und Verminderung der C02 Emissionen im öffentlichen Bereich.Aufgrund der Vorbildfunktion wird dies ein immer wichtigeres Thema für immer mehr Kommunen.

 

  • Zugang zur staatlich geförderten Energieberatung in Höhe von 80%
  • Persönlicher Ansprechpartner für energetische Fragen
  • Langjährige Expertise im energetischen Sektor
  • Reduzieren Sie gezielt Ihre Energiekosten und Emissionen


Das Ziel einer Sanierung ist eine weitgehende Reduzierung des Primärenergiebedarfs für das Gebäude nach dem „Bestmöglich-Prinzip“. Das „Bestmöglich-Prinzip“ orientiert sich an den nationalen klimapolitischen Zielen zur Erreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes im Jahr 2050.
Es werden alle in Betracht kommenden Faktoren zur Senkung des Primärenergiebedarfs nach Möglichkeit berücksichtigt, um einen Gebäudestandard mit niedrigem Energiebedarf zu schaffen.

Höchstforderung in Abhängigkeit der Grundfläche

Höchstforderung in Abhängigkeit der Grundfläche

Energieberatung für Landwirtschaft und Gartenbau

Durch unsere energetische Analyse können wir die Kosten und CO2-Emissionen drastisch reduzieren.

  • Zuschüsse von bis zu 80% erhalten
  • Reduzieren Sie Ihre Energiekosten bis zu 30%
  • Schnelle und unbürokratische Abwicklung
  • Ihr persönliches CO2 Einspar-Konzept


Das Ziel der Energieberatung für Landwirtschaft und Gartenbau

Das Bundesprogramm beinhaltet viele Förderbereiche und energetische Maßnahmen. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der investiven Förderung ist, mit Ausnahme der Einzelmaßnahmen, eine Beratung. Ziel der Beratung ist die Erstellung eines betrieblichen energiebezogenen CO2-Einspar-Konzepts
Steigerung der Energieeffizienz von Landwirtschaftlichen- und dem Gartenbauunternehmen
CO2- Einsparung einschließlich der Erzeugung regenerativer Energien für den Eigenbedarf

  • Die Förderquote liegt bei 80 % auf die Beratungskosten
  • Über 10.000,00 Euro Energiekosten im Jahr 7.000,00 € Zuschuss
  • Unter 10.000,00 Euro Energiekosten im Jahr 4.500,00 € Zuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Sichern Sie sich mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude attraktive Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle. Erfahren Sie jetzt mehr über die Förderhöhen und Gegenstände der Förderung.

Das Förderprogramm im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz genannt BEG fasst die früher bestehenden Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien für Gebäude zusammen.
Dabei wird der Einsatz von neuen Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen und Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik besonders berücksichtigt.
Die BEG besteht somit aus drei Teilprogrammen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen
  • Gebäudehüllen: Bis zu 15%
  • Anlagetechniken: Bis zu 15%
  • Heizungsanlagen: Bis zu 15%
  • Wärmeerzeuger: Bis zu 40%

Zusätzlich erhalten Sie mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlich einen Förderbonus von 5 % auf die bestehenden 15 % und ergibt somit einen maximalen Fördersatz von 20 % für die Sanierung Ihrer Wohngebäude.