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Hausverwaltungen & Pflegeheime

Unterstützung für Wohngebäude in Deutschland

Attraktive Förderungen und Zuschüsse für Energieeffizienzmaßnahmen für Wohngebäude in Deutschland.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Die BAFA-geförderte Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) unterstützt Hausbesitzer bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Der iSFP liefert verständliche Handlungsschritte auf Basis einer energetischen Bewertung und erklärt sinnvolle Maßnahmenpakete und ihre Reihenfolge. So erhalten Hausbesitzer einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan, egal ob für schrittweise oder Komplettsanierungen.

Eine staatliche Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es für die Energieberatung und die Erstellung eines Sanierungsfahrplans nur für Gebäude in Deutschland, die überwiegend Wohnzwecken dienen. Voraussetzung ist auch, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige für die Immobilie zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegt.

Gefördert werden:

  • Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser 
  • Wohnanlagen
  • Altenheime / Pflegeheime
Ein Sanierungsfahrplan sollte insbesondere dann erstellt werden, wenn eine Sanierung noch nicht unmittelbar bevorsteht, sondern der Hausbesitzer zukünftige Sanierungsmaßnahmen planen möchte. Ein iSFP dient als längerfristig ausgerichteter energetischer Businessplan für Ihr Gebäude.  

Auch wenn eine Teil-Sanierung oder Modernisierung bereits umgesetzt wird, lohnt sich die Erstellung eines Sanierungsfahrplans. So erhält der Hausbesitzer einen Überblick darüber, ob im Anschluss an die konkrete Sanierungsmaßnahme die Durchführung darauf aufbauender Einzelmaßnahmen in Hinblick auf eine detailliert geplante Gesamtsanierung der Immobilie sinnvoll wäre.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist die ideale Möglichkeit, die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu ermitteln und mögliche Sanierungsmaßnahmen ökonomisch und ökologisch zu bewerten und eine 5% Zusatzförderung erhalten.

Vorteile eines Individuellen Sanierungsfahrplans​

  • Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten mit 1.300,00 Euro gefördert
  • Für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten mit 1.700,00 Euro gefördert
  • 5% Bonus-Zuschuss für Einzelmaßnahmen können nach BEG statt mit bisher 15 Prozent nun mit 20 Prozent gefördert werden.
  • Ein Sanierungsfahrplan identifiziert Bereiche für Energieeinsparungen, wie verbesserte Dämmung, Fenstersysteme oder Heizung. Eine Sanierung hilft, den Energieverbrauch zu reduzieren und Betriebskosten zu senken.
  • Eine Sanierung trägt dazu bei, den Wert des Wohngebäudes zu steigern. Potenzielle Käufer oder Mieter sind oft bereit, mehr für ein Gebäude zu bezahlen, das energetisch effizienter und moderner ist.
  • Eine Sanierung kann dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck des Gebäudes zu reduzieren. Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen kann die Sanierung dazu beitragen, die Umweltbelastung zu verringern.
  • Ein Sanierungsfahrplan gibt dem Eigentümer eine langfristige Strategie für die Sanierung seines Gebäudes. Er hilft dabei, den Sanierungsprozess besser zu planen und zu organisieren, um langfristige Einsparungen und Wertsteigerungen zu erzielen.
  • Ein Sanierungsfahrplan lohnt sich auch beim geplanten Hausverkauf, um den Wert der Immobilie durch gezielte energetische Sanierung zu steigern. Potenzielle Käufer können sich anhand des Fahrplans über den Ist-Zustand des Hauses und notwendige Sanierungsmaßnahmen informieren.

Ablauf des individuellen Sanierungsfahrplans für ihr Gebäude

Schritt 1

Erstes Beratungsgespräch führen | Beauftragung

Schritt 2

Energetischen Ist-Zustand der Immobilie erfassen

Schritt 3

Sanierungsvorschläge entwickeln

Schritt 4

Individuellen Sanierungsfahrplan abstimmen und erstellen

Schritt 5

Abschlussgespräch führen

Schritt 6

Umsetzung und sanieren und weitere Zuschüsse erhalten

Die Zuschussbeantragung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) übernehmen wir für Sie. Nur bei positiven Zuwendungsbescheid beginnen wir damit, Ihren Sanierungsfahrplan zu erstellen. Auch bei der Umsetzung von energetischen Maßnahmen, insbesondere bei der Fördermittelbeantragung unterstützen wir Sie natürlich

Sichern Sie sich Ihre staatlichen Zuschüsse und 5 % Zusatzförderung für Ihr Gebäude!

Einzelmaßnahmen​

1. Solarthermie

Bis zu 25 Prozent Anspruch auf Förderung

Unter Solarthermie versteht man die Umwandlung der Sonnenenergie durch z. B. thermische Solaranlagen in nutzbare thermische Energie. Sie zählt zu den erneuerbaren Energien.

2. Gebäudehüllen

Bis zu 20 Prozent Anspruch auf Förderung

Der Anlagenbau ist ein technischer Wirtschaftszweig, dessen Ziel es ist, technische Anlagen zu realisieren. Der Anlagenbau umfasst verschiedene technische Disziplinen, je nachdem, um welche Art der Anlage es sich handelt.

3. Anlagentechnik

Bis zu 25 Prozent Anspruch auf Förderung

Unter Solarthermie versteht man die Umwandlung der Sonnenenergie durch z. B. thermische Solaranlagen in nutzbare thermische Energie. Sie zählt zu den erneuerbaren Energien.

4. Biomasse Verbrennungs­anlagen

Bis zu 25 Prozent Anspruch auf Förderung

Ein Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) und ein Biomassekraftwerk (BMKW) erzeugen mit gleichen oder ähnlichen Verfahren durch die Verbrennung fester Biomasse elektrische Energie. Ein Biomasseheizkraftwerk stellt darüber hinaus Wärme bereit, die als Fern- oder Nahwärme oder als Prozesswärme genutzt werden kann. Bei reiner Wärmebereitstellung spricht man von einem Biomasseheizwerk (BMHW).

5. Wärmepumpen

Bis zu 40 Prozent Anspruch auf Förderung

Eine Wärmepumpe ist eine Maschine, die unter Aufwendung technischer Arbeit thermische Energie aus einem Reservoir mit niedrigerer Temperatur aufnimmt und – zusammen mit der Antriebsenergie – als Nutzwärme auf ein zu beheizendes System mit höherer Temperatur überträgt.

6. Heizungs­optimierung

Bis zu 20 Prozent Anspruch auf Förderung

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.

7. Innovative Heizungstechnik

Bis zu 25 Prozent Anspruch auf Förderung

Die Heiztechnik dient der Erzeugung von Wärme in geschlossenen Räumen. Die Heiztechnik umfasst die Heizungstechnik im eigentlichen Sinne und den gesamten Anlagenbau der Wärmeverteilung sowie die Versorgung mit Brennstoffen.

8. EE-Hybrid mit und ohne Biomasseheizung

Bis zu 40 Prozent Anspruch auf Förderung

EE Hybridheizung ist die Abkürzung für Erneuerbare Energien Hybridheizung. Hier werden mehrere Energiequellen zu einem Heizsystem verbunden. Das können ausschließlich nachwachsende oder fossile Energieträger in Kombination mit nachwachsenden Energieträgern sein.

9. Wärmenetz­anschluss

Bis zu 60 Prozent Anspruch auf Förderung

Ein Wärmenetzanschluss verbindet Gebäude mit einem zentralen Wärmenetz. Es ermöglicht den Bezug von Wärmeenergie für Heizung und Warmwasser von einer zentralen Quelle anstatt individueller Heizsysteme, was zu Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen führt.

10. Gebäudenetz­anschluss

Bis zu 35 Prozent Anspruch auf Förderung

Netzanschluss (umgangssprachlich Hausanschluss) Der Netzanschluss verbindet ein Gebäude mit dem Versorgungsnetz im öffentlichen Bereich. Er dient der Energie- oder Wasserversorgung des Hauses. Der Netzanschluss endet entweder im Hausanschlussraum im Gebäude, einer Anschlusssäule oder in einem Übergabeschacht.

11. Gebäude­netzeinrichtung und Erweiterung

Bis zu 50 Prozent Anspruch auf Förderung

Eine Gebäudenetzeinrichtung und Erweiterung bezieht sich auf die Installation und Erweiterung von infrastrukturellen Systemen, die die Kommunikation, Stromversorgung, Heizung, Kühlung oder andere Dienste in einem Gebäude ermöglichen oder verbessern.